Das Frauenleben in Afrika und in der afrikanischen Diaspora

Burundi

Burundi: Kein Schutz vor Vergewaltigung im Krieg wie im Frieden
Ein Bericht von Amnesty international Deutschland: 09.10.2007

Vergewaltigung von Frauen und Mädchen ist die Form sexueller Gewalt, über die aus Burundi am häufigsten berichtet wird. Bei den Tätern handelt es sich um Privatpersonen wie um Hoheitsträger, etwa aus den Reihen des Militärs aber auch anderer Sicherheits –und Polizeibehörden. Während des Bürgerkrieges von 1993 bis 2003 wurden Vergewaltigungen als Kriegswaffe eingesetzt. Die Tatsache, dass nach Erkenntnissen von amnesty international auch nach Beendigung der Feindseligkeiten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt weiterhin in hohem Maße stattfinden, verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf gegen die vorherrschende Straflosigkeit und die tief in der burundischen Gesellschaft verankerte Diskriminierung von Frauen. Der Bericht von amnesty international „Burundi: No protection from rape in war or peace“ dokumentiert ausführlich, dass in Burundi Vergewaltigungen im häuslichen Bereich ebenso wie in der Gemeinschaft (community) begangen werden und im ganzen Land nach wie vor verbreitet sind. Obwohl die Anzahl der Frauen in hochrangigen Positionen in Politik und Gesellschaft in jüngster Zeit deutlich gestiegen ist, hat sich die allgemeine Situation für Frauen in Burundi ebenso wenig verbessert wie ihr Schutz vor sexueller Gewalt.

Zwischen 2004 und 2006 berichteten im Durchschnitt jährlich 1346 Frauen gegenüber der Organisation Ärzte ohne Grenzen von Vergewaltigungen, darunter auch Minderjährige. Allerdings ist es mangels offizieller Statistiken unmöglich verlässliche Zahlen über das wahre Ausmaß sexueller Gewalt in Burundi zu erhalten. Die Regierung verfügt über keine unabhängigen Untersuchungsmechanismen, die eine öffentliche Berichterstattung und Diskussion über die Verbreitung sexueller Gewalt und die Effektivität staatlichen Handels dagegen erlauben würden.

Die burundischen Behörden sind nicht willens und auch nicht in der Lage, Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, so dass die Täter in der Regel keiner Strafverfolgung zugeführt werden. Das Justizsystem ist schwach, schlecht ausgestattet und zudem wenig unterstützend tätig bei der Aufklärung von Fällen sexueller Gewalt.

Verhältnis Männer/Frauen: 0,99
In Burundi kommen auf 100 Frauen, 99 Männer.

Lebenserwartung Männer/Frauen:
42.73 / 44.00

Anteil Frauen im Parlament: 30,5 %


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Folglich ist auch das Vertrauen der Opfer in die Polizei und Justiz gering. Insbesondere in ländlichen Gebieten haben Opfer sexueller Gewalt mangels Kenntnis über ihre Rechte kaum Zugang zur Justiz, zu Rechtsberatung und medizinischer wie psychosozialer Betreuung. Hinzu kommt, dass derartige Dienste überwiegend von Nichtregierungsorganisationen angeboten werden, deren Mittel und Möglichkeiten ebenfalls begrenzt sind.

Dieses systematische Versagen des Staates hat dazu geführt, dass immer weniger Betroffene bereit und in der Lage sind, überhaupt strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Hinzu kommt, dass verbreitete Armut, patriarchale Gesellschaftsstrukturen und eine Kultur, in der sexuelle Gewalt nicht ernst genommen wird, dazu beitragen, dass die Opfer auch aus Angst vor Racheakten der Täter, über derartige Verbrechen nicht berichten oder Anzeige erstatten. Sie suchen nicht um Entschädigung nach und erhalten keinerlei Unterstützung vom Staat, der Gemeinschaft oder der Familie. Im Gegenteil sind vor allem auch Opfer sexueller Gewalt weitergehenden vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie werden nicht selten von der Gemeinschaft und Familie stigmatisiert und sozial ausgegrenzt, mit der Folge, dass Opfer häufig ein Gefühl von Scham und Schuld nach einer Vergewaltigung empfinden. Denn oft sind sie es, die wegen ihres Verhaltens oder ihrer Kleidung für sexuelle Übergriffe selbst verantwortlich gemacht werden. Sie werden von der Familie und Gemeinschaft geächtet und mittellos allein gelassen. Nicht selten kommt es auch zu so genannten außergerichtlichen gütlichen Einigungen zwischen der Familie des Opfers und der des Täters, die etwa mit einer finanziellen Entschädigung der Opferfamilie und/oder auch der (erzwungenen) Verheiratung des Opfers mit dem Täter enden.

Hinzu kommt, dass bestimmte Traditionen Frauen fundamentale Rechte vorenthalten. So sind etwa die Verweigerung des Rechts Land zu besitzen oder zu erben geeignet, die ökonomische Abhängigkeit der Frauen von Männern zu erhöhen. Einige Vergewaltigungsopfer berichteten amnesty international, dass sie es ablehnen, juristische Schritte wegen einer Vergewaltigung anzustrengen, weil sie befürchten damit die wirtschaftliche Unterstützung des Ehegatten und der Familie zu verlieren.

Vor diesem Hintergrund fordert amnesty international die Regierung Burundis auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und Frauen vor schweren Menschenrechtsverletzungen, wie Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen, effektiv zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Tätern um Hoheitsträger oder um Privatpersonen handelt. Berichte über sexuelle Gewalt müssen genauestens registriert, untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Die Opfer müssen die notwendige juristische, finanzielle und medizinische Unterstützung bekommen.

Weitere Informationen und Empfehlungen enthält der am 9. Oktober 2007 veröffentlichte Bericht in englischer Sprache: “Burundi: No protection from rape in war and peace“ (AI Index: AFR 16/002/2007)